Kranken- und Dialysefahrten
Wenn Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen ist dieser Umstand nicht angenehm. Um es Ihnen etwas einfacher zu machen haben wir Ihnen auf dieser Seite notwendige Informationen zusammengestellt!
Keine Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse! Eine Krankenfahrt muss von einem Arzt verordnet werden und von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Notfälle) ist unter Umständen auch eine Genehmigung im nachhinein möglich. Ihr Arzt muss das allerdings begründen. Beachten Sie auch die Seite Richtlinien zu Krankenfahrten. Dies gilt für alle Fahrten die die Kassen bezahlt. Wir fahren Sie zum Arzt, zur Dialyse, ins Krankenhaus und zu Rehamaßnahmen. Alle Kassen!
Die wichtigste Regel!
Keine Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse! Eine Krankenfahrt muss von einem Arzt verordnet werden und von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Notfälle) ist unter Umständen auch eine Genehmigung im nachhinein möglich. Ihr Arzt muss das allerdings begründen. Beachten Sie auch die Seite Richtlinien zu Krankenfahrten. Dies gilt für alle Fahrten die die Kassen bezahlt. Wir fahren Sie zum Arzt, zur Dialyse, ins Krankenhaus und zu Rehamaßnahmen. Alle Kassen!
Achtung! Neue Vordrucke für die Verordnung einer Krankenbeförderung
Ab dem 01.07.2020 sind nur noch Vordrucke mit der Bezeichnung Muster 4 (7.2020) gültig. Daher können wir die alten Transportscheine NICHT mehr annehmen.